Honorar und Kosten
Den einzelnen Rechtsanwalt schützt kein Gebietsschutz, kein Konkurrenzverbot. Er lebt vom guten Ruf seiner Arbeit und vom Vertrauen seiner Klienten. Der Rechtsanwalt erbringt eine Dienstleistung, für die ihm ein Honorar zusteht. Dieses Honorar richtet sich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz und den Honorarrichtlinien. Die Kostenansätze für bestimmte Leistungen sind zwar ziffernmäßig geregelt; im vorhinein kann aber oft nicht gesagt werden, welche einzelnen Leistungen der Rechtsanwalt für die Erfüllung des ihm zu erteilenden Auftrages zu erbringen hat. Dies deswegen, weil oft nicht abgeschätzt werden kann, wie viele Verhandlungen, Schriftsätze oder sonstige Leistungen tatsächlich für eine erfolgreiche Vertretung notwendig sein werden.
Generell kann aber gesagt werden, dass die Höhe des Honoraranspruches des Anwaltes mit der Höhe und der Wichtigkeit und Schwierigkeit der zu erbringenden Leistungen steigt.
Im Zivilprozess und im Exekutionsverfahren hat die unterlegene Partei dem Erfolgreichen die Kosten zu ersetzen. In Verfahren vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof und bei einzelnen Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat erhält der erfolgreiche Beschwerdeführer einen festgelegten Kostenersatz von der Behörde. Im Strafverfahren findet ein teilweiser Kostenersatz im Falle des Freispruches dar.
- Höhe des Honorars
Das Honorar kann frei vereinbart werden, es muss aber "angemessen" sein. Das bedeutet, dass die geltenden Regelungen (Rechtsanwaltstarif, Allgemeine Honorarrichtlinien und Notariatstarif) nicht überschritten werden dürfen.
- Honorarvereinbarung
Es ist empfehlenswert, eine schriftliche Vereinbarung über die Berechnungsgrundlage und die Tarifansätze der Honorierung zu treffen.
- Pauschalhonorar
Auch dieses muss "angemessen" sein und sich nach dem Umfang der Leistung, dem Wert der Sache und dem angestrebten Ergebnis richten.
- Stundensatz
Das nach einem fixen Stundensatz zu berechnende Honorar soll der Qualifikation des Rechtsanwaltes entsprechen, einen modernen Kanzleibetrieb ermöglichen und dessen Unabhängigkeit gewährleisten.
- Provisionen und Maklerlohn
Sie sind dem Rechtsanwalt ausnahmslos untersagt.
Manche Mandanten sind subjektiv der Meinung, dass der Anwalt sich nicht genug für sie angestrengt hat und für die erbrachte Leistung ein zu hohes Honorar verlangt. Ob ein solcher Vorwurf berechtigt ist oder nicht, ist oft schwer zu beurteilen.
Bei der Berechnung der tarifmäßigen Kosten eines Rechtsanwaltes sind mehrere Faktoren zu berücksichtigen. Entscheidend sind die vom Rechtsanwalt erbrachten Einzelleistungen (Besprechungen, Briefe, Klage, Gerichtsverhandlungen usw.) Die Kosten für die Errichtung von Verträgen durch Rechtsanwälte sind nach den Bestimmungen des Notariatstarifgesetzes zu berechnen. Die Bemessungsgrundlage ergibt sich entweder aus der Sache selbst (Schadenersatzklage wegen € 4.000,--), oder aus eigenen Vorschriften (so beträgt etwa die Bemessungsgrundlage für geringfügige Bausachen gemäß § 5 der Allgemeinen Honorar-Kriterien für Rechtsanwälte € 5.800,--). Es können aber noch verschiedene Zuschläge anfallen.
In einfachen Fällen ist Bemessungsgrundlage für die Honorarberechnung der Geldbetrag, um den es geht. Am Maßstab dieser Summe berechnet sich nach den Tabellen des Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG) jede einzelne Maßnahme des Anwalts. Beispiel: Bei einem typische Blechschaden nach einem Verkehrsunfall von € 1.820,-- kostet eine Stunde Beratung beim Rechtsanwalt, berechnet nach Tarifpost 8 des Rechtsanwaltstarifs, € 69,80 (inklusive 20 % Umsatzsteuer), eine erschwingliche Investition im Vergleich zu einer Handwerkerstunde. Mit einer solchen - für eine Rechtsanwaltskanzlei keinesfalls kostendeckenden - Vertretung in einem Fall mit niedrigem Streitwert, leisten die Rechtsanwälte auch ihren Beitrag zur geordneten Rechtspflege, weil auch im Kleinen Unrecht nicht durchgehen darf, gerade dann, wenn damit spekuliert wird, dass jemand sich keinen Anwalt leisten kann. In der Praxis bewegt sich der überwiegende Teil der Beratungen und Vertretungen in Rechtssachen mit dem Wert unter € 7.500,--.
Bei Verfahren vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden sind in der Regel verschiedene Gebühren zu entrichten.
Ohne Kenntnis der genauen Umstände eines Falles ist es aber nicht möglich, den nötigen Umfang einer Rechtsvertretung, die Erfolgsaussichten und damit die tatsächlich zu erwartenden Kosten zu berechnen. Der Anwalt wird Sie jedoch gerne über die zu erwartenden Kosten, über das Kostenrisiko und über mögliche Kostenersatzansprüche informieren.