- Rechtsanwaltskammer Niederösterreich
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- Erwachsenenvertretung
Erwachsenenvertretung - Liste gem. § 28 Abs 1 lit o RAO
RechtsanwĂ€lte/Innen, die sich nach eigener EinschĂ€tzung als zur Ăbernahme von Vorsorgevollmachten und Erwachsenenvertretungen besonders geeignet erachten, haben die Möglichkeit, sich in die bei der Rechtsanwaltskammer gefĂŒhrten Liste nach § 28 Abs 1 lit o RAO eintragen zu lassen.
HierfĂŒr mĂŒssen die Voraussetzungen des § 10b Abs 1 Z 1 bis 6 RAO erfĂŒllt werden.
Die entsprechende Liste steht hier zum Download bereit.